Betriebsbewilligung

Gastwirtschaftliche Tätigkeit

Gemäss Wirtschafts- und Arbeitsgesetz vom 8. März 2015 (WAG; BGS 940.11) ist für die Führung eines Gastwirtschaftsbetriebes (Bistro, Kebab, Take-Away, Imbiss, Café, Kaffee, Restaurant, Kantine, Besenbeiz, Beiz, Lokal, Verein, Pizza, Foodtruck, Imbisswagen, Wirtschaft, Disco, Pub) und eines Beherbergungsbetriebes (Motel, Hotel, Airbnb, B&B) eine Betriebsbewilligung (Wirtepatent, Wirteprüfung) erforderlich (§ 9 WAG). Diese Betriebsbewilligung setzt gewisse Voraussetzungen voraus, welche die gesuchstellende Person erfüllen muss (§ 11 WAG). So wird unter anderem für die Ausübung der gastwirtschaftlichen Tätigkeit der Nachweis einer minimalen fachlichen Qualifikation in Bezug auf Hygiene und die zur Betriebsführung massgebenden Gesetzesvorschriften gefordert. 

Sofern der Nachweis einer minimalen fachlichen Qualifikation nach § 11 Absatz 1 Buchstabe b WAG im Moment der Gesuchstellung noch nicht erbracht werden kann, kann die Betriebsbewilligung einmalig befristet für maximal ein Jahr erteilt werden (§ 12 Abs. 3bis WAG). 

Die Betriebsbewilligung muss beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (gewerbe@awa.so.ch) eingeholt werden. 

Gesuchsformulare sowie diverse Merkblätter und Informationen finden Sie unter:

AWA Kanton Solothurn - Betriebsbewilligung

 

GastroSolothurn bietet selber keine Wirtekurse an. Hierfür ersuchen wir Sie höflich, die Kursangebote der Nachbarkantone oder von GastroSuisse zu konsultieren:

www.gastroaargau.ch

www.gastrobl.ch

www.gastrobern.ch/kurse

GastroSuisse G1 Gastro-Grundseminar