Werden auch Sie Mitglied

Es gibt vier Möglichkeiten: Vollmitglied, Gönner, Passiv- oder Partnermitglied

Vollmitglied

Direkt über GastroSuisse – mit dem Antragsformular für eine Einzel- oder Gruppenmitgliedschaft werden Sie Vollmitglied auf allen Stufen und können bei Gastrosocial abrechnen.

GastroSocial - seit Jahrzehnten die bewährte Partnerin für Gastronomen und Hoteliers

Als grösste Sozialversicherung für die Gastronomie und Hotellerie bietet GastroSocial alle obligatorischen Versicherungen der 1. und 2. Säule an. Neben praktischen Online-Arbeitshilfen runden Krankentaggeld sowie Unfallversicherung das Angebot dank der engen Zusammenarbeit mit SWICA ab - "all in one" garantiert.

 

Über 22'000 angeschlossene Betriebe mit rund 190'000 Versicherten vertrauen GastroSocial. Die Fachspezialistinnen und Fachspezialisten in Aarau kennen die Eigenheiten der Branche und den L-GAV genau und bieten kompetente Unterstützung in allen Fragen rund um die Sozialversicherungen. Das innovative und kostenlose Kundenportal connect, das hauseigene Lohnprogramm miruSocial, diverse Schnittstellen und praktische Online-Rechner erleichtern die administrative Abwicklung Ihrer Sozialversicherungen erheblich, Die GastroSocial Pensionskasse zeichnet sich seit Jahren durch einen überdurchschnittlich hohen Deckungsgrad, sehr tiefe Verwaltungskosten und eine gute Verzinsung aus. 

 

Mitgliederbeitrag

Sie zahlen bei uns einen Jahresbeitrag, der sich aus dem Beitrag für den Dachverband GastroSuisse, dem Kantonalbeitrag, dem Sektionsbeitrag, einem Beitrag für den Politfonds sowie einem Solidaritätsbeitrag für das GastroBildungszentrum bzw. für die Lehrmeisterentlastung zusammensetzt. Für den Dachverband GastroSuisse gibt es fünf verschiedene Beiträge, je nach AHV-Lohnsumme der einzelnen Mitgliederbetriebe. GastroSolothurn kennt lediglich vier verschiedene Beiträge. Für das Jahr 2025 setzt sich der Mitgliederbeitrag für Einzelmitgliedschaften wie folgt zusammen:

Mitgliederbeitrag ab 2025

 

Mitgliederantrag Einzelbetrieb

Mitgliederantrag Gruppenbetrieb

 

Gönner, Passiv- oder Partnermitglieder

Gemäss den §§ 10 a und 10 b der Statuten von GastroSolothurn können natürliche Personen zu Passivmitgliedern, Firmen gleichermassen zu Gönnern von GastroSolothurn ernannt werden. Im Weiteren können natürliche und juristische Personen, die eine besondere Beziehung zur Branche oder zum Verband haben und keinen gastgewerblichen Betrieb führen, als Partnermitglieder von GastroSolothurn aufgenommen werden. 

Ein Gönner, Passiv- oder Partnermitglied wird Mitglied bei GastroSolothurn ohne Mitgliedschaft in einer Sektion.

Antragsformular Gönner, Passiv- oder Partnermitglied